(Allgemeine) Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand des Vertrags Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der GetCalled GmbH (nachfolgend „GetCalled“) und ihren Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der Software- und Serviceleistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“). Die Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung eines sprachbasierten Trainers für Verkaufsgespräche sowie entsprechendes Feedback und Analysen, soweit diese in einem individuellen Auftragsformular oder Vertrag spezifiziert sind.
1.2 Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen GetCalled und dem Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nur dann Vertragsbestandteil, wenn GetCalled ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere erfolgt durch die bloße Erbringung der Leistung oder widerspruchslose Entgegennahme von Bestellungen kein Anerkenntnis abweichender Geschäftsbedingungen.
1.3 Änderung dieser AGB (1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform (z.B. E-Mail) mitgeteilt. (2) Der Kunde kann den Änderungen vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. (3) Sofern die Änderungen aufgrund geänderter Rechtsvorschriften oder neuer technischer Entwicklungen erforderlich sind und sie nicht die wechselseitigen Hauptleistungspflichten betreffen, gilt die Zustimmung des Kunden als erteilt, wenn er nicht spätestens bis zum geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich oder in Textform widerspricht. (4) GetCalled wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens sowie auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.
1.4 Maßgebliche Sprachfassung Diese AGB können in verschiedenen Sprachfassungen zur Verfügung gestellt werden. Maßgeblich und verbindlich ist jedoch stets die deutsche Fassung. Im Fall von Auslegungsdifferenzen zwischen verschiedenen Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.
2. Leistungsumfang
2.1 Bereitstellung des Services (1) GetCalled betreibt eine Softwarelösung (nachfolgend „Service“), die es dem Kunden und dessen autorisierten Nutzern ermöglicht, ein sprachbasiertes Trainingssystem für Verkaufsgespräche zu verwenden und strukturiertes Feedback zu erhalten. (2) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsformular sowie den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. GetCalled ist berechtigt, den Service technisch und inhaltlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, soweit dadurch keine wesentlichen Vertragspflichten beeinträchtigt werden. (3) Ein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Softwareversion oder bestimmter Funktionalitäten über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2.2 Zulässige Nutzung und Restriktionen (1) Der Service darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Der Kunde stellt sicher, dass weder er noch seine Nutzer den Service missbräuchlich verwenden, insbesondere keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. (2) Der Kunde und dessen Nutzer verpflichten sich, keine Daten in den Service einzustellen, die gegen Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen (z.B. urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenz). (3) GetCalled behält sich das Recht vor, Inhalte, die offensichtlich gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen, ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu entfernen. In einem solchen Fall wird GetCalled den Kunden nach Möglichkeit unverzüglich informieren.
2.3 Leistungen Dritter (1) Soweit der Service das Angebot Dritter einbindet oder Plugins/Schnittstellen zu Drittanbietern bereitstellt, gelten hierfür zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter. GetCalled hat auf deren Inhalte und Leistungserbringung keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung. (2) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass für die Nutzung von Drittangeboten etwaige gesonderte Nutzungsbedingungen oder Lizenzvereinbarungen beachtet werden.
2.4 Erforderliche Systemvoraussetzungen (1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die bei ihm eingesetzten Hard- und Softwareumgebungen für die Nutzung des Services bereitzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren. (2) Mindestanforderungen wie z.B. Browserversionen, Betriebssysteme oder Bandbreiten können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben und müssen eingehalten werden, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
2.5 Ausschluss besonderer Daten (1) Der Kunde wird keine besonders sensiblen personenbezogenen Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Daten aus dem Bereich § 9 DSGVO) oder sonstige hochsensible Informationen in den Service einstellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist oder aus dem Leistungsumfang ersichtlich wird. (2) GetCalled kann die Verarbeitung solcher Daten ablehnen oder einstellen, falls sie ohne entsprechende Vereinbarung in den Service eingestellt werden.
3. Laufzeit und Kündigung
3.1 Vertragslaufzeit (1) Die Laufzeit für die Erbringung der Leistungen von GetCalled ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsformular oder individuellen Vertrag. (2) Soweit nicht abweichend vereinbart, beginnt der Vertrag mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung oder dem im Auftragsformular benannten Zeitpunkt und hat zunächst die dort festgelegte Mindestlaufzeit.
3.2 Automatische Verlängerung (1) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um ein weiteres Jahr („Verlängerungsperiode“). (2) Die Parteien können den Vertrag zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
3.3 Kündigung aus wichtigem Grund (1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen vertragliche Hauptpflichten verstößt, der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen in Verzug gerät und GetCalled erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat, über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
3.4 Form der Kündigung Kündigungen haben in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
3.5 Folgen der Vertragsbeendigung (1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Kunden und seiner Nutzer, den Service weiter zu nutzen. GetCalled ist berechtigt, die Zugänge zu sperren. (2) Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, wird GetCalled die beim Kunden gespeicherten Daten nach Ablauf von [z.B. 30 Tagen] nach Vertragsende löschen oder in sonstiger Weise unbrauchbar machen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. (3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vor Beendigung des Vertrags eigenständig zu sichern.
4. Entgelte
4.1 Höhe der Entgelte (1) Die vom Kunden an GetCalled zu zahlenden Entgelte sowie etwaige zusätzliche Gebühren ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Auftragsformular oder der aktuellen Preisliste. (2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen (1) Soweit im Auftragsformular nichts Abweichendes geregelt ist, sind alle Entgelte binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. (2) Zahlungen erfolgen auf das in der Rechnung angegebene Konto von GetCalled. Andere Zahlungsweisen (z.B. Lastschrift, Kreditkarte) sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich angeboten und vereinbart werden.
4.3 Zahlungsverzug (1) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist GetCalled berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Darüber hinaus kann GetCalled dem Kunden für Mahnungen eine angemessene Mahngebühr in Rechnung stellen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. (2) Befindet sich der Kunde mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug, ist GetCalled berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu verweigern oder zu sperren, ohne dass hierdurch die Vergütungspflicht entfällt.
4.4 Preisanpassungen (1) GetCalled ist berechtigt, Entgelte jährlich anzupassen, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z.B. Lohnkosten, Rechenzentrumsgebühren, Lizenzkosten). Eine solche Preisanpassung wird dem Kunden in Textform (z.B. E-Mail) mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt. (2) Sofern die Preiserhöhung 5% der bisherigen Vergütung innerhalb eines Vertragsjahres übersteigt und den Kunden in nicht unerheblicher Weise belastet, steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte (1) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von GetCalled nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt, sofern es sich nicht um Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt. (2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Anlegen von Nutzern
5.1 Anlage von Nutzerkonten (1) Der Kunde erhält die Möglichkeit, innerhalb seines Accounts für die von ihm autorisierten Personen („Nutzer“) eigenständige Nutzerkonten einzurichten. (2) Nutzerkonten sind ausschließlich für Personen vorgesehen, die dem Kunden unterstehen (z.B. Mitarbeiter), oder für andere Personen, die der Kunde rechtmäßig zur Nutzung des Services ermächtigt hat.
5.2 Verantwortung des Kunden (1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Nutzer diese AGB und gegebenenfalls weitere Vertragsbedingungen (z.B. Datenschutzhinweise, Auftragsverarbeitungsvereinbarung) einhalten. (2) Handlungen oder Unterlassungen von Nutzern werden dem Kunden zugerechnet, als hätte er selbst gehandelt oder unterlassen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten. (3) Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den Nutzerkonten haben. Der Kunde wird alle angemessenen Maßnahmen treffen, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern (z.B. sichere Passwörter, regelmäßige Aktualisierung).
5.3 Regeln zur Nutzung (1) Der Kunde und seine Nutzer dürfen den Service ausschließlich im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke einsetzen und keine rechtswidrigen Inhalte einstellen. Insbesondere ist es untersagt, Inhalte zu veröffentlichen, die Gewalt verherrlichen, diskriminierend, verleumderisch oder pornografisch sind oder sonstige Rechte Dritter verletzen. (2) GetCalled ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen. Der Kunde wird hierüber – sofern möglich und zumutbar – informiert.
5.4 Freistellung bei Verstößen Soweit durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Nutzer Ansprüche Dritter gegenüber GetCalled geltend gemacht werden (z.B. wegen Verletzung von Urheber-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechten), stellt der Kunde GetCalled auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei. Dies umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten, sofern der Kunde oder seine Nutzer die Ursache des Anspruchs zu vertreten haben.
5.5 Verwaltung und Löschung von Nutzern (1) Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, nicht mehr benötigte Nutzerkonten (etwa nach Ausscheiden eines Mitarbeiters) selbstständig zu löschen oder die entsprechenden Zugriffsrechte zu entziehen. (2) GetCalled behält sich vor, Nutzerkonten zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das jeweilige Nutzerkonto missbräuchlich genutzt wird oder gegen geltendes Recht verstößt.
6. Sicherheit und Datenschutz
6.1 Allgemeine Sicherheitspflichten (1) Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten (Benutzername, Passwörter etc.) geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. (2) Der Kunde trifft alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen, damit keine Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner) in den Service hochgeladen oder über diesen verbreitet wird. (3) GetCalled setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um den Service gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Manipulationen zu schützen. Ein vollkommen sicherer Schutz vor sämtlichen Risiken kann jedoch nicht garantiert werden.
6.2 Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Im Rahmen der Erbringung der Leistungen kann GetCalled personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten. Die rechtliche Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung verbleibt dabei beim Kunden als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO). (2) Für diese Auftragsverarbeitung schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“), die die Rechte und Pflichten der Parteien nach Maßgabe der DSGVO regelt. Die AVV wird mit Abschluss des Hauptvertrags integraler Bestandteil dieser Geschäftsbeziehung. (3) Der Kunde sichert zu, dass er zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die er an GetCalled übermittelt, berechtigt ist und keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter entgegenstehen.
6.3 Umgang mit sensiblen Daten (1) Der Kunde stellt sicher, dass er keine besonders sensiblen Daten (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten gemäß Art. 9 DSGVO) in den Service einstellt oder verarbeiten lässt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder im Leistungsumfang vorgesehen ist. (2) GetCalled ist berechtigt, die Verarbeitung solcher Daten zu verweigern oder zu beenden, sofern keine entsprechende Vereinbarung hierzu geschlossen wurde.
6.4 Vertraulichkeit und Datensicherheit (1) GetCalled und der Kunde verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu verwenden und sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. (2) Der Kunde wird bei Bedarf geeignete Vorkehrungen (z.B. Anonymisierung, Pseudonymisierung) treffen, um den Schutz personenbezogener Daten zu erhöhen.
6.5 Datensicherung und Backups (1) Soweit vertraglich nicht anders geregelt, ist der Kunde selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. (2) GetCalled führt in angemessenen Abständen eigene Datensicherungen durch, kann jedoch nicht für etwaigen Datenverlust haftbar gemacht werden, sofern der Kunde seiner eigenen Datensicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
6.6 Information bei Datenschutzvorfällen (1) Erhält GetCalled Kenntnis von einem Sicherheits- oder Datenschutzvorfall, der sich auf die vom Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten auswirkt, informiert GetCalled den Kunden unverzüglich unter Angabe verfügbarer Informationen zu Art und Umfang des Vorfalls. (2) Die Parteien werden bei der Untersuchung und Bewältigung des Vorfalls eng zusammenarbeiten und die jeweils geltenden gesetzlichen Informationspflichten erfüllen.
7. Service Level
7.1 Allgemeine Zielverfügbarkeit (1) GetCalled strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Services von 95% im Monatsmittel an. (2) Für Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von GetCalled (z.B. Netzausfälle im Verantwortungsbereich des Kunden oder dessen Internetproviders) zurückzuführen sind, besteht kein Anspruch des Kunden auf Minderung, Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen.
7.2 Wartungsarbeiten (1) Wartungen sind in angemessenem Umfang zulässig und dienen der Verbesserung, Stabilität und Sicherheit des Services. (2) GetCalled wird den Kunden über geplante Wartungsfenster und damit verbundene mögliche Betriebsunterbrechungen – sofern zumutbar – rechtzeitig informieren. (3) In der Regel werden Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt, um die Beeinträchtigung für den Kunden so gering wie möglich zu halten.
7.3 Service Level Agreement (SLA) (1) Soweit zwischen den Parteien ein separates SLA vereinbart wurde, gelten dessen Bestimmungen vorrangig. (2) Das SLA kann insbesondere Regelungen zur garantierten Verfügbarkeit, Wartungszeiten, Reaktionszeiten im Supportfall und ggf. Entschädigungen bei Unterschreitung festgelegter Verfügbarkeiten enthalten.
7.4 Haftungsausschluss bei geringfügiger Beeinträchtigung (1) Eine nur vorübergehende Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Services, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich erschwert, begründet keine Haftung von GetCalled. (2) Der Kunde bleibt in solchen Fällen zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.
8. Rechteeinräumung
8.1 Nutzungsrecht am Service (1) Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das einfache (nicht-exklusive), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den von GetCalled bereitgestellten Service in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. (2) Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf die vertragsgemäße Verwendung durch den Kunden und seine autorisierten Nutzer. Eine über den Vertrag hinausgehende Nutzung ist unzulässig.
8.2 Beschränkungen (1) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Service zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder in sonstiger Weise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich durch GetCalled gestattet ist. (2) Der Kunde wird es unterlassen, den Quellcode des Services zu verändern, zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“) oder zu dekompilieren, sofern dies nicht gesetzlich ausnahmsweise gestattet ist.
8.3 Geistiges Eigentum (1) Sämtliche Rechte an der von GetCalled entwickelten Software, den zugrunde liegenden Technologien, Designs, Konzepten, Methoden sowie allen Unterlagen und Inhalten (z.B. Dokumentationen, Trainingsmaterialien) verbleiben bei GetCalled bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern. (2) Der Kunde erhält keinerlei Eigentumsrechte am Service oder an Teilen davon, sondern lediglich die in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
8.4 Kundendaten (1) Alle vom Kunden in den Service eingestellten oder durch dessen Nutzung generierten Daten („Kundendaten“) verbleiben im Eigentum des Kunden oder der von ihm benannten Rechteinhaber. (2) GetCalled ist berechtigt, Kundendaten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu verarbeiten, insbesondere zur Fehlerbehebung, Optimierung und Weiterentwicklung des Services. (3) Eine weitergehende Nutzung von Kundendaten, etwa zu eigenen Zwecken von GetCalled oder zur Weitergabe an Dritte, erfolgt nur, wenn der Kunde dazu ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
8.5 Feedback (1) Gibt der Kunde oder einer seiner autorisierten Nutzer GetCalled Feedback, Vorschläge oder Ideen zur Verbesserung des Services („Feedback“), ist GetCalled berechtigt, dieses Feedback unentgeltlich zu verwenden, zu bearbeiten, zu verbreiten oder in anderer Weise zu verwerten, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden. (2) Dem Kunden entstehen durch die Einreichung von Feedback keine Vergütungsansprüche gegenüber GetCalled.
9. Marketing
9.1 Referenznennung (1) GetCalled ist berechtigt, den Namen, das Logo und allgemeine Informationen über den Kunden (z.B. Branche, Unternehmensgröße) zu Referenzzwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Kunden auf der Webseite von GetCalled oder in Vertriebs- und Marketingunterlagen. (2) Der Kunde kann diese Erlaubnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein entsprechender Widerruf ist in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail) an GetCalled zu richten.
9.2 Form und Umfang der Nennung (1) Bei der Referenznennung wird GetCalled angemessene Sorgfalt walten lassen, damit der Kunde in einem neutralen bis positiven Licht dargestellt wird. (2) Weitergehende Werbemaßnahmen (z.B. Publikation von konkreten Erfolgsgeschichten oder Testimonials) erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
9.3 Zitate und Testimonials Soweit der Kunde oder seine Mitarbeiter GetCalled ausdrücklich positives Feedback oder Zitate übermitteln, darf GetCalled diese im Marketing verwenden, sofern dies mit dem Kunden gesondert abgestimmt oder vereinbart ist. Eine inhaltliche Bearbeitung, die Sinn oder Kontext verfälscht, ist unzulässig.
9.4 Nutzung von Statistiken (1) GetCalled ist berechtigt, in anonymer und aggregierter Form Statistiken über die Nutzung des Services zu erstellen und zu eigenen Zwecken zu verwerten (z.B. zur Verbesserung der Leistung, zu Marktanalysen). (2) Eine Identifizierung einzelner Kunden oder Nutzer ist dabei ausgeschlossen, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung oder ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt.
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
10.1 Haftungsumfang (1) GetCalled haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von GetCalled, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von GetCalled auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (3) Eine weitergehende Haftung von GetCalled besteht nicht. Insbesondere haftet GetCalled nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder indirekte Folgeschäden, es sei denn, GetCalled fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
10.2 Haftungsausschluss (1) Vorbehaltlich Ziffer 10.1 und 10.3 ist jede weitere vertragliche oder gesetzliche Haftung von GetCalled ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust, soweit der Kunde es schuldhaft unterlassen hat, geeignete Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen. (2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von GetCalled.
10.3 Zwingende Haftung Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.
10.4 Haftungshöchstgrenze Soweit eine Haftung von GetCalled aus den vorgenannten Gründen (Ziffer 10.1) nicht ausgeschlossen ist, ist die Haftung von GetCalled in jedem Vertragsjahr auf die Höhe der vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr an GetCalled gezahlten Entgelte begrenzt, höchstens jedoch auf das 1,5-Fache der Jahresvergütung.
10.5 Datensicherungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. (2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, insbesondere bei der technischen Ausstattung und Datensicherung, kann GetCalled nicht für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von GetCalled vorliegt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Formanforderungen (1) Alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schrift- oder Textform.
11.2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte (1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen Forderungen von GetCalled aufrechnen, sofern diese Gegenansprüche nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu den Ansprüchen von GetCalled stehen. (2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11.3 Geltendes Recht und Gerichtsstand (1) Für diese AGB und die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. GetCalled bleibt es jedoch vorbehalten, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
11.4 Höhere Gewalt (Force Majeure) (1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Pflichten, wenn diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien liegen („Höhere Gewalt“), insbesondere Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. (2) Jede Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt sowie das Ende eines solchen Ereignisses zu informieren und sich nach besten Kräften zu bemühen, die Auswirkung auf die Erfüllung des Vertrages so gering wie möglich zu halten.
11.5 Vorrang der deutschen Sprachfassung Sofern diese AGB in mehreren Sprachfassungen zur Verfügung gestellt werden, ist allein die deutsche Fassung maßgebend und bindend. Bei Auslegungsfragen und Streitigkeiten geht daher stets der deutsche Text vor.
11.6 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
12. Vertraulichkeit
12.1 Gegenstand der Geheimhaltung (1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen oder zugänglich gemachten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. (2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Geschäftspläne, Quellcode, technische Dokumentationen, wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse und Unterlagen, die nicht allgemein bekannt sind.
12.2 Verwendung und Weitergabe (1) Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages nutzen und nur denjenigen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen zugänglich machen, die sie zur Erbringung ihrer Leistungen benötigen und ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind. (2) Eine Weitergabe an andere Dritte oder die Nutzung zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der offenlegenden Partei.
12.3 Ausnahmen Die vorstehenden Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bei Erhalt bereits bekannt oder zugänglich waren, ohne dass eine Geheimhaltungsverpflichtung bestand, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder frei zugänglich waren oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, die der empfangenden Partei von einem befugten Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung zugänglich gemacht werden, oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung zwingend erforderlich ist, sofern die empfangende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Anordnung informiert und ihr Gelegenheit gibt, gegen die Offenlegung vorzugehen oder angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen.
12.4 Technische Schutzmaßnahmen und Rückgabe (1) Die empfangende Partei wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Missbrauch zu schützen. (2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder auf Verlangen der offenlegenden Partei werden alle vertraulichen Informationen (einschließlich angefertigter Kopien) unverzüglich zurückgegeben oder nachweislich gelöscht/vernichtet, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
12.5 Dauer der Vertraulichkeit Die Verpflichtungen aus dieser Klausel gelten ab Erhalt der vertraulichen Informationen und bestehen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort, mindestens jedoch 5 Jahre nach Vertragsende. Davon unberührt bleiben ggf. weitergehende gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungsverpflichtungen.
12.6 Verbot von Dekompilierung und Reverse Engineering (1) Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht zum Zwecke des Reverse Engineering, der Dekompilierung oder sonstiger Nachbildung verwenden, sofern dies nicht gesetzlich ausnahmsweise gestattet ist. (2) Das Verbot gilt für alle technischen Bestandteile der Software bzw. des Services, die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden.
12.7 Rechtsfolgen bei Verstoß (1) Verstößt eine Partei oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen schuldhaft gegen die vorstehenden Geheimhaltungspflichten, ist die verletzende Partei zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Weitergehende Ansprüche der geschädigten Partei bleiben unberührt. Die Parteien können zudem im Einzelfall eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren, die bei jedem Verstoß verwirkt wird.
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